Rechtsprechung
BVerwG, 14.10.1993 - 5 C 10.91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kostenfreiheit - Unterhaltsvorschuß - Sozialhilfe - Erstattungsansprüche - Nachverhältnis - Vorrangverhältnis
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 27.05.1988 - 5 K 1874/87
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.1990 - 8 A 1668/88
- BVerwG, 14.10.1993 - 5 C 10.91
Papierfundstellen
- NVwZ 1995, 81
- DVBl 1994, 426
Wird zitiert von ... (76) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 21.11.1991 - 5 C 13.87
Sozialhilfe - Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen - Durchsetzung von …
Auszug aus BVerwG, 14.10.1993 - 5 C 10.91
Denn bei rechtzeitiger Gewährung der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz wären diese Leistungen bei der Berechnung der Höhe der Sozialhilfeleistungen nach § 11 Abs. 1 , § 76 Abs. 1 BSHG als Einkommen der Klägerin zu berücksichtigen gewesen (s. Begründung zum Entwurf eines UVG , BT-Drucks. 8/1952 S. 6 unter I. und auch schon BVerwGE 89, 192 [198]).Der Zweck der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz besteht, ungeachtet des gesetzgeberischen Ziels, mit diesen Leistungen eine wirtschaftliche Entlastung des alleinerziehenden Elternteils herbeizuführen (vgl. BVerwGE 89, 192 [197]), ebenso wie bei der Hilfe zum Lebensunterhalt nach den §§ 11, 12 BSHG darin, den Unterhalt des betroffenen Kindes zu sichern.
- BVerwG, 18.10.1990 - 5 C 51.86
Freigabe von Leistungen eines anderen Leistungsträgers, die der Träger der …
Auszug aus BVerwG, 14.10.1993 - 5 C 10.91
Mit der Erfüllungsfiktion in § 107 Abs. 1 SGB X hat der Gesetzgeber sich außerdem aus Gründen der Rechtsklarheit und der Verwaltungsökonomie für eine unkomplizierte und im Rahmen des Sozialleistungsrechts einheitliche Form des Ausgleichs von Leistungsbewilligungen entschieden (vgl. auch BVerwGE 87, 31 [35]), die eine Rückabwicklung im Verhältnis zwischen vorleistendem Träger und Leistungsberechtigtem sowie ein Nachholen der Leistung im Verhältnis zwischen leistungspflichtigem Träger und Leistungsberechtigtem ausschließen soll. - BVerwG, 28.11.1974 - V C 18.74
Vorläufige Hilfeleistung in Form der Zahlung einer Ernährungszulage im Rahmen der …
Auszug aus BVerwG, 14.10.1993 - 5 C 10.91
Dieser Regelungszusammenhang wie der auch für Anspruchsberechtigte nach dem Unterhaltsvorschußgesetz zutreffende Gesichtspunkt, Gerichtskostenfreiheit nach § 188 Satz 2 VwGO im Hinblick darauf zu gewähren, daß mittellose oder minderbemittelte Kläger in den Sachgebieten des § 188 Satz 1 VwGO häufiger vorkommen (vgl. BVerwGE 47, 233 [238]), rechtfertigen es, die Kindern nach dem Unterhaltsvorschußgesetz zustehenden Leistungen wie die jetzt im Achten Buch Sozialgesetzbuch geregelte Kinder- und Jugendhilfe zum Sachgebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 188 Satz 1 VwGO zu rechnen und Verfahren, die solche Leistungen zum Gegenstand haben, nach § 188 Satz 2 VwGO von Gerichtskosten freizustellen. - BVerwG, 05.01.1989 - 5 B 197.88
Auszug aus BVerwG, 14.10.1993 - 5 C 10.91
Mit Rücksicht darauf hat der Senat in Verfahren, in denen über Ansprüche nach diesem Gesetz zu entscheiden war, § 188 Satz 2 VwGO bisher nicht angewendet (vgl. z.B. Beschluß vom 5. Januar 1989 - BVerwG 5 B 197.88 -).
- BVerwG, 18.12.2017 - 5 C 36.16
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für in Portugal lebende Kinder
Damit besteht aus der maßgeblichen Sicht des Leistungsempfängers (Kind) Zweckidentität zwischen Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz und der sozialhilferechtlichen Hilfe zum Lebensunterhalt, die nämlich beide darauf zielen, seinen Unterhalt zu sichern (BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1993 - 5 C 10.91 - Buchholz 436.0 § 11 BSHG Nr. 22 S. 26). - VG Berlin, 21.02.2017 - 21 K 251.16
Unterhaltsvorschuss; Erfüllungsfiktion bei Zahlung von Sozialgeld an das Kind; …
Die Frage, ob hier eine Alleinerziehung vorliegt, bedarf jedoch keiner abschließenden Entscheidung, weil die Klägerin schon deswegen keinen Anspruch auf die begehrte Weitergewährung des Unterhaltsvorschusses für das Kind (für den von der Klage erfassten Zeitraum) hat, weil ein (unterstellter) Anspruch nach der Sonderregelung des § 107 Abs. 1 SGB X i.V.m. § 104 Abs. 1 SGB X insoweit bereits erfüllt wäre (st.Rspr. des Beschwerdegerichts der Kammer, vgl. etwa die Beschlüsse des OVG Berlin-Brandenburg vom 4. September 2015 - OVG 6 M 62.15 - BA S. 3 und vom 14. Juni 2011 - OVG 6 M 33.10 - BA S. 2, sowie grundlegend Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Oktober 1993 - 5 C 10.91 - juris Rn. 9 ff.).Der Gesetzgeber hat sich mit der Erfüllungsfiktion in § 107 Abs. 1 SGB X aus Gründen der Rechtsklarheit und der Verwaltungsökonomie für eine unkomplizierte und im Rahmen des Sozialleistungsrechts einheitliche Form des Ausgleichs von Leistungsbewilligungen entschieden, die eine Rückabwicklung im Verhältnis zwischen vorleistendem Träger und Leistungsberechtigtem sowie ein Nachholen der Leistung im Verhältnis zwischen leistungspflichtigem Träger und Leistungsberechtigtem ausschließen soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1993 - 5 C 10.91 - juris Rn. 15).
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 14. Oktober 1993 - 5 C 10.91 - entschieden, dass zwischen den Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt (nach den §§ 11, 12 BSHG) und den Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ein Nach- und Vorrangverhältnis im Sinne von § 104 Abs. 1 Satz 2 SGB X besteht.
Denn entscheidend ist allein, dass für den Leistungsempfänger (das Kind) Zweckidentität besteht (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1993, a.a.O., Rn. 10 f.).
- BSG, 07.09.2010 - B 5 KN 4/08 R
Erstattungsanspruch der Sozialleistungsträger - mehrere Rentenansprüche - …
Da diese schon nach dem Wortlaut der genannten Überschrift eine Mehrheit von Leistungsträgern (§ 12 Satz 1 SGB I) voraussetzen (vgl auch BT-Drucks 9/95 S 24 li Spalte: "... ein anderer Leistungsträger ...") , die sich jeweils als Anspruchsteller und Anspruchsgegner gegenüberstehen, kommt eine unmittelbare Anwendung auf das Innenverhältnis der Beklagten als Adressatin mehrerer parallel bestehender Rentenansprüche dem Grunde nach von vornherein nicht in Betracht (so bereits BSG, Urteil vom 21.6.1983 - 4 RJ 29/82 - Juris; offen gelassen von BVerwG DVBl 1994, 426 ff = Buchholz 436.0 § 11 BSHG Nr. 22) .
- BVerwG, 07.12.2000 - 5 C 42.99
eheähnliche Gemeinschaft, Unterhaltsleistungen nach dem UVG für Kinder in -; …
Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 VwGO, die Gerichtskostenfreiheit folgt aus § 188 Satz 2 VwGO (vgl. dazu Urteil des Senats vom 14. Oktober 1993 - BVerwG 5 C 10.91 - Buchholz 436.0 § 11 BSHG Nr. 22, S. 28 f.). - VG Berlin, 24.06.2014 - 21 K 195.12
Rückforderung von Wohngeld
Der Gesetzgeber hat sich mit der Erfüllungsfiktion in § 107 Abs. 1 SGB X aus Gründen der Rechtsklarheit und der Verwaltungsökonomie für eine unkomplizierte und im Rahmen des Sozialleistungsrechts einheitliche Form des Ausgleichs von Leistungsbewilligungen entschieden, die eine Rückabwicklung im Verhältnis zwischen vorleistendem Träger und Leistungsberechtigtem sowie ein Nachholen der Leistung im Verhältnis zwischen leistungspflichtigem Träger und Leistungsberechtigtem ausschließen soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1993 - 5 C 10.91 - Juris Rdnr. 15).Die Regelung des § 107 Abs. 1 SGB X hat damit neben dem Zweck, Doppelleistungen an den Berechtigten zu vermeiden, auch den Zweck, eine gewissermaßen unbürokratische Abwicklung der Ansprüche im Verhältnis der Sozialleistungsträger untereinander zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1993 - 5 C 10.91 - Juris Rdnr. 15).
- VG Freiburg, 07.06.2016 - 7 K 2082/15
Rückforderung von Wohngeld - hier: Erstattungsverhältnis zwischen Sozialträgern
Genau diesem Ziel entspricht aber die Anwendung der §§ 102 ff. SGB X. Mit der Erfüllungsfiktion in § 107 Abs. 1 SGB X hat der Gesetzgeber sich aus Gründen der Rechtsklarheit und der Verwaltungsökonomie für eine unkomplizierte und im Rahmen des Sozialleistungsrechts einheitliche Form des Ausgleichs von Leistungsbewilligungen entschieden, die eine Rückabwicklung im Verhältnis zwischen vorleistendem Träger und Leistungsberechtigten sowie ein Nachholen der Leistung im Verhältnis zwischen leistungspflichtigem Träger und Leistungsberechtigten ausschließen soll (BVerwG, Urt. v. 14.10.1993 - 5 C 10.91 -, juris, Rn. 15). - VGH Baden-Württemberg, 08.11.1995 - 6 S 1945/95
Kein Unterhaltsvorschuß im Falle sogenannter "aufgeteilter Kinder" nach einer …
Auch in Unterhaltsvorschußsachen besteht Gerichtskostenfreiheit, weil die Sachlage derjenigen in Kinder- und Jugendhilfesachen vergleichbar ist (BVerwG, Urt. vom 14.10.1993 - 5 C 10/91 -, NVwZ 1995, 81); seine frühere gegenteilige Auffassung hält der Senat nicht aufrecht (…vgl. Urt. vom 29.04.1987 - 6 S 58/87 -). - VG Braunschweig, 26.02.2015 - 3 A 80/13
Doppelleistung; Erstattung; Erstattungsanspruch; Erstattungsverhältnis; …
Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 14.10.1993 - 5 C 10.91 - juris, Rn. 15) ausgeführt:. - OVG Sachsen, 16.03.2011 - 5 D 181/10
Anspruch eines minderjährigen unverheirateten Kindes gegenüber den Eltern auf …
Einer Streitwertfestsetzung bedarf es nicht, da Gerichtskosten nach § 188 Satz 2 VwGO nicht anfallen (BVerwG, Urt. v. 14 Oktober 2011 - 5 C 10/91 -, juris). - BVerwG, 23.10.2008 - 5 C 5.08
Angehöriger eines Mitglieds der Truppe oder des zivilen Gefolges; …
Das Unterhaltsvorschussgesetz gilt als Teil des Sozialgesetzbuches (§ 68 Abs. 1 SGB I) und ist ebenso wie die Kinder- und Jugendhilfe (§ 8 SGB I; §§ 1 ff. SGB VIII), der es zuzurechnen ist(Urteil vom 14. Oktober 1993 - BVerwG 5 C 10.91 - FEVS 44, 397), Bestandteil der im Bundesgebiet geltenden sozialen Rechte i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB I. Die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zielen darauf ab, den Lebensunterhalt eines Kindes in einer besonderen, typischerweise schwierigen, Lebens- und Erziehungssituation sicherzustellen. - LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 23 SO 267/15
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Hauspflege - Wohngruppenzuschlag - …
- VGH Bayern, 11.12.2007 - 12 BV 06.382
Unterhaltsvorschussrecht: Vorrang des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut // …
- VGH Bayern, 15.01.2008 - 12 BV 06.80
Unterhaltsvorschuss - Anrechnung von Unterhaltsleistungen eines Elternteils als …
- OVG Saarland, 08.05.2020 - 2 A 91/20
Erstattung von eigenen Kosten eines Widerspruchsverfahrens von Rechtsanwälten; …
- LSG Baden-Württemberg, 02.02.2016 - L 9 AS 2914/15
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit …
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.2014 - 7 A 10330/14
Zuordnung von Unterhaltszahlungen an nicht mehr unterhaltsleistungsberechtigtes …
- BVerwG, 23.10.2008 - 5 C 13.08
Angehöriger eines Mitglieds der Truppe oder des zivilen Gefolges; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2018 - 4 L 194/17
Rückforderung von Unterhaltsvorschuss
- BFH, 07.04.2011 - III R 88/09
Klage des nachrangig verpflichteten Sozialleistungsträgers gegen die …
- LSG Sachsen-Anhalt, 28.11.2023 - L 8 SO 46/21
Sozialhilfe - Erstattungsanspruch des Landes Sachsen-Anhalt gegen einen örtlichen …
- OVG Bremen, 22.04.2015 - 2 A 63/13
Abgrenzung von Leistungen nach dem UVG für Wanderarbeitnehmer von rentengleichen …
- VG Frankfurt/Oder, 12.03.2013 - 6 KE 12/13
Kindergartenrecht; Heimrecht
- LSG Baden-Württemberg, 26.06.2009 - L 8 AL 4416/06
Verrechnungsersuchen einer Unterhaltsvorschusskasse - …
- BVerwG, 23.11.1995 - 5 C 29.93
Unterhaltsvorschuß - Unterhaltszahlung - Anrechnung - Rückwirkende Bewilligung - …
- VGH Bayern, 26.05.2003 - 12 B 03.43
Gewährung und Rückzahlung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz; …
- VGH Baden-Württemberg, 27.05.1994 - 6 S 1249/94
Streitwert bei Anfechtung einer Zahlungseinstellung von Leistungen nach dem …
- OVG Sachsen, 24.05.2023 - 5 A 590/21
Unterhaltsvorschuss; Dauerverwaltungsakt; Mitwirkungspflicht; …
- LSG Baden-Württemberg, 16.06.2009 - L 13 AL 5180/07
Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander - Trägeridentität der BA - …
- OVG Brandenburg, 22.08.1996 - 4 A 196/95
Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen ; Vereinbarkeit einer Differenzierung …
- SG Augsburg, 17.11.2015 - S 8 AS 983/15
Erstattung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende
- SG Augsburg, 21.08.2015 - S 8 AS 493/15
Erstattungsanspruch für UVG-Leistungen
- VG Berlin, 27.08.2013 - 21 K 464.11
Rückforderung nach § 50 Abs. 2 SGB X; Unwirksamkeit eines …
- OVG Saarland, 23.04.2008 - 3 A 307/07
Unterhaltsvorschuss; Manifestation des Trennungswillens; Rückforderung …
- VGH Baden-Württemberg, 02.03.2006 - 12 S 2211/05
Hilfe zum Lebensunterhalt; Grundsicherung; Nachrang; Identität der Träger
- VGH Baden-Württemberg, 26.09.2022 - 12 S 1770/22
Gerichtskostenfreiheit eines Verfahrens auf Zuweisung eines Betreuungsplatzes in …
- VG Berlin, 02.08.2016 - 21 K 432.15
Bewilligung von Unterhaltsvorschuss
- OVG Saarland, 11.03.2021 - 2 A 21/21
Gewährung von Unterhaltsvorschuss
- VGH Bayern, 20.01.2014 - 12 C 13.2488
§ 9 Abs. 1 UVG räumt dem alleinerziehenden Elternteil eine eigenständige …
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2014 - 6 M 128.12
Rückforderung von Wohngeld; Prozesskostenhilfe; Beschwerde; hinreichende …
- OVG Sachsen, 11.02.2015 - 5 A 17/13
Rückforderung von Unterhaltsvorschuss, Erstattungspflicht eines für die …
- VG Gelsenkirchen, 04.01.2008 - 15 K 2307/07
Rückforderung; Unterhaltsvorschuss; Doppelehe; Stellvertreterehe
- VG Münster, 08.08.2006 - 5 K 476/04
Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer Bewilligung von Pflegewohngeld für den …
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2006 - 3 M 185/06
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
- LSG Bayern, 14.01.2010 - L 8 AL 106/08
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Sozialhilfe - …
- VG Darmstadt, 12.03.2013 - 5 K 409/11
Unterhaltsvorschussrechts
- VG Trier, 25.11.2015 - 5 K 1983/15
Gewährung einer Zuwendung zum Bau und zur Ausstattung von neuen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2006 - 6 B 11.05
Aufhebung von Leistungen nach dem UVG - Gerichtsstand für Klagen auf dem Gebiet …
- OVG Niedersachsen, 22.01.2003 - 4 LC 324/02
Umfang der Hilfe zur Erziehung ; Kosten der Unterkunft im elterlichen Haushalt; …
- VG Karlsruhe, 17.11.1997 - 5 K 2564/97
Heranziehung eines ambulanten Pflegedienstes zur Umlage nach dem …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.1997 - 8 E 830/96
Kein Verstoß gegen Gleichheitssatz
- BVerwG, 02.01.1996 - 5 B 164.95
Vertretungserfordernis vor dem Bundesverwaltungsgericht - Gewährung von …
- BVerwG, 29.09.1995 - 5 B 168.95
Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen fehlender fristgemäßer …
- BVerwG, 29.09.1995 - 5 B 170.95
Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen fehlender fristgemäßer …
- VG Trier, 06.07.2015 - 5 K 797/14
Kostenerinnerung; Geltendmachung der Gerichtskostenfreiheit; Gewährung von …
- VG Münster, 09.05.2006 - 5 K 137/04
Anspruch auf Gewährung von Pflegewohngeld ; Rechtmäßigkeit eines …
- BVerwG, 26.09.1995 - 5 B 164.95
Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen fehlender fristgemäßer …
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.10.2005 - 6 N 5.05
Wiedereinsetzung in eine versäumte Berufungsbegründungsfrist; Zahlung von …
- BVerwG, 29.09.1995 - 5 B 171.95
Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen fehlender fristgemäßer …
- BVerwG, 29.09.1995 - 5 B 169.95
Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen fehlender fristgemäßer …
- VGH Hessen, 30.04.1996 - 9 UE 1079/92
Feststellung von Sozialleistungen nach BSHG § 91a durch den örtlich zuständigen …
- VG Darmstadt, 23.06.2023 - 5 K 144/17
Alleinerziehung und Unterhaltsbegriff im UVG
- VG Berlin, 24.01.2023 - 21 K 510.20
- VG Stuttgart, 18.05.2022 - 9 K 2130/20
Maßgeblicher Zeitpunkt für Beurteilung der Sach- und Rechtslage; …
- VG Berlin, 12.03.2009 - 37 A 25.08
Bezugsberechtigter Elternteil bei Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen
- BVerwG, 06.06.1994 - 5 B 35.94
Revisionsgerichtliche Klärung, ob eine Auskunft des Ministeriums für Arbeit und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.1998 - 16 E 2/98
Ausgestaltung des Anspruchs eines eingetragenen gemeinnützigen Vereins auf …
- VG Cottbus, 27.02.2023 - 8 K 2007/17
Unterhaltsvorschussrecht
- SG Augsburg, 15.06.2010 - S 8 U 137/09
Aufwandsentschädigung eines Krankenhausträgers gegen eine Unfallversicherung …
- VG Stuttgart, 23.02.2001 - 19 K 1829/00
Rückzahlung überzahlter Unterhaltsvorschussleistungen
- VG Bayreuth, 19.12.2022 - B 8 K 20.879
Fehlende Mitwirkung bei der Feststellung der Vaterschaft
- VG Trier, 06.07.2015 - 5 K 797/15
Gerichtskostenpflichtigkeit einer auf die Gewährung von Zuwendungen aus dem …
- VG Münster, 09.05.2006 - 5 K 872/04
- VG Münster, 03.04.2003 - 5 L 348/03
Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt; Beanspruchung laufender …
- VGH Bayern, 25.11.2011 - 12 ZB 11.2213
Unterhaltsvorschussrecht/Prozessrecht Antrag auf Zulassung der Berufung; keine …
- BVerwG, 18.02.1994 - 5 B 6.94
Unzulässigkeit der Beschwerde wegen Verstoß gegen das Vertretungserfordernis
- VG Bayreuth, 28.09.2020 - B 8 K 19.596
Zusammenleben der Elternteile, Unaufklärbarkeit des Sachverhalts, Materielle …
Rechtsprechung
BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1906/95, 2 BvR 1912/95, 2 BvR 1911/95, 2 BvR 1910/95, 2 BvR 1909/95, 2 BvR 1908/95, 2 BvR 1907/95 |
Sudanesen
Art. 16a GG
Volltextveröffentlichungen (5)
- DFR
Sudanesen
- Bundesverfassungsgericht
Erfolglose Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen gegen die Ablehnung der vorläufigen Aufenthaltserlaubnis und Einreiseverweigerung
- rechtsportal.de
Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung in einer Asylsache
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Staatsangehörigkeit - Sudan - Asylberechtigte - Anerkennung
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 23.08.1995 - 4 G 50414/95
- VG Frankfurt/Main, 23.08.1995 - 4 G 50415/95
- VG Frankfurt/Main, 23.08.1995 - 4 G 50416/95
- VG Frankfurt/Main, 23.08.1995 - 4 G 50423/95
- VG Frankfurt/Main, 23.08.1995 - 4 G 50427/95
- VG Frankfurt/Main, 23.08.1995 - 4 G 50428/95
- VG Frankfurt/Main, 23.08.1995 - 4 G 50429/95
- VG Frankfurt/Main, 23.08.1995 - 4 G 50430/95
- VG Frankfurt/Main, 23.08.1995 - 4 G 50431/95
- VG Frankfurt/Main, 23.08.1995 - 4 G 50432/95
- VG Frankfurt/Main, 23.08.1995 - 4 G 50433/95
- VG Frankfurt/Main, 23.08.1995 - 4 G 50434/95
- VG Frankfurt/Main, 23.08.1995 - 4 G 50435/95
- VG Frankfurt/Main, 23.08.1995 - 4 G 50437/95
- BVerfG, 24.08.1995 - 2 BvR 1906/95
- BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1906/95, 2 BvR 1912/95, 2 BvR 1911/95, 2 BvR 1910/95, 2 BvR 1909/95, 2 BvR 1908/95, 2 BvR 1907/95
Papierfundstellen
- BVerfGE 93, 248
- NVwZ 1995, 81
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85
Nachfluchttatbestände
Auszug aus BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1906/95
Damit stützen sich die Antragsteller auf einen subjektiven (selbstgeschaffenen) Nachfluchtgrund, der hier auch nicht ausnahmsweise einen Anspruch auf Schutz nach Art. 16a Abs. 1 GG begründen kann (vgl. dazu BVerfGE 74, 51 ). - VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 18.05.2018 - 1/14
Auszug aus BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1906/95
MFA/W.E/5/1/14.
- BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvB 1/01
NPD-Verbotsverfahren
Dieser Untersuchungsgrundsatz begründet für das Gericht nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, den entscheidungserheblichen Sachverhalt zu ermitteln (vgl. BVerfGE 93, 248 ). - BVerfG, 19.12.2023 - 2 BvC 4/23
Die Bundestagswahl muss in 455 von 2.256 Wahlbezirken des Landes Berlin …
aa) Für das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wird durch § 26 Abs. 1 BVerfGG die Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes angeordnet (vgl. BVerfGE 107, 339 unter Verweis auf BVerfGE 93, 248 ). - BVerfG, 05.06.2001 - 2 BvR 507/01
Berücksichtigung des Spezialitätsgrundsatzes im Auslieferungsverfahren
Die insoweit gehegte Erwartung, die Russische Föderation werde sich daran angesichts der Erklärung ihrer Generalstaatsanwaltschaft vom 22. Januar 2001, nach der der Beschwerdeführer wegen politischer Auftragsmorde weder verdächtigt noch beschuldigt werde und für die Belangung von mit der Todesstrafe bewährten Verbrechen keine Grundlage bestehe, auch vorliegend - wie bisher - halten, lässt einen Verstoß gegen die verfassungsrechtlich gebotene Aufklärungs- und Prüfungspflicht der Fachgerichte nicht erkennen (vgl. BVerfGE 15, 249 [252]; 93, 248 [256 f.];… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Mai 1994 - 2 BvR 1193/93 -, NJW 1994, S. 2883; s. auch Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2000 betreffend das vom Beschwerdeführer betriebene frühere Verfahren 2 BvR 1560/00). - VG Gießen, 15.12.2000 - 10 E 31580/98
TÜRKEI; KURDEN; VERFOLGUNG; EXILAKTIVITÄTEN; PKK; ASYLRELEVANZ; FOLGEVERFAHREN; …
In diesem Zusammenhang ist auf die Schlussbemerkung im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12.09.1995 (2 BvR 1906-1912/95) zu verweisen, in dem ausgeführt wird, dass ein Interesse der Allgemeinheit daran bestehe, dass nach Ablehnung eines Asylantrages ein Bleiberecht in der Bundesrepublik Deutschland nicht durch einen Hungerstreik oder ähnliche, die allgemeine öffentliche Aufmerksamkeit erregende Aktionen erst erzwungen werden kann. - VG Hamburg, 22.09.2005 - 13 AE 555/05
D (A), Italien (A), Verordnung Dublin II, Drittstaatenregelung, vorläufiger …
BVerfG, Beschluss vom 12.09.1995 2 BvR 1906-1912/95 BVerfGE 93, 248; ebenso im Ergebnis OVG Münster,.